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210.114 BVSA CH-AG

§ 2 Reglement über die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (Entschädigungsreglement BVSA) - Entschädigung der Mitglieder

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§ 2 Entschädigungsreglement BVSA · Entschädigung der Mitglieder

1. Die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats der BVSA beträgt pro Amtsjahr pauschal Fr. 10'800.-.

2. Die Spesenpauschale beträgt pro Amtsjahr Fr. 700.-.

3. Der Anspruch auf die Entschädigungs- und Spesenpauschale verringert sich bei unterjähriger Amtsdauer anteilsmässig (pro rata temporis).

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