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210.114 BVSA CH-AG

§ 1 Reglement über die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (Entschädigungsreglement BVSA) - Entschädigung des Präsidiums

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§ 1 Entschädigungsreglement BVSA · Entschädigung des Präsidiums

1. Die Entschädigung der Präsidentin beziehungsweise des Präsidenten des Verwaltungsrats der BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA) beträgt pro Amtsjahr pauschal Fr. 20'000.-.

2. Die Spesenpauschale beträgt pro Amtsjahr Fr. 1'000.-.

3. Der Anspruch auf die Entschädigungs- und Spesenpauschale verringert sich bei unterjähriger Amtsdauer anteilsmässig (pro rata temporis).

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