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181.131 CH-AG

§ 3 Kooperationsvereinbarung über die Erneuerung der Hochrheinkommission - Aufgaben der Partnerschaft

Einleitung
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§ 3 Kooperationsvereinbarung über die Erneuerung der Hochrheinkommission · Aufgaben der Partnerschaft

1. Die Partnerschaft hat folgende Aufgaben

1. Organisation des regelmäßigen Kontakts zwischen den Partnern (Erfahrungsaustausch), Koordination ihrer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie Herstellung und Pflege von Kontakten zu den Bundesverwaltungen in Bern und Berlin sowie zur Europäischen Union;

2. Sammlung, Austausch und gemeinsame Auswertung von Daten, die für Planungs-, Stellungnahme-, Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren erforderlich sind und einen grenzüberschreitenden Bezug haben;

3. Durchführung von Projekten in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Partnern bzw. mit anderen natürlichen oder juristischen Personen aufgrund spezieller Projektvereinbarungen. Im Vordergrund stehen Projekte zur Stärkung des grenzüberschreitenden Wirtschafts- und Lebensraums sowie zur Förderung des Austausches und der grenzüberschreitenden Begegnung der Bewohnerinnen und Bewohner im Einzugsbereich.

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