181.131
CH-AG
§ 13 Kooperationsvereinbarung über die Erneuerung der Hochrheinkommission - Finanzierung
Geschäftsführung, Finanzierung und Haftung
§ 13 Kooperationsvereinbarung über die Erneuerung der Hochrheinkommission · Finanzierung
1. Die HRK finanziert ihre Tätigkeiten durch
a) Beiträge der Partner;
b) Beiträge aus separaten Projektvereinbarungen.
2. Die eingegangenen Beiträge werden durch das Präsidium treuhänderisch im Namen sämtlicher Partner verwaltet.