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181.131 CH-AG

§ 13 Kooperationsvereinbarung über die Erneuerung der Hochrheinkommission - Finanzierung

Geschäftsführung, Finanzierung und Haftung
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§ 13 Kooperationsvereinbarung über die Erneuerung der Hochrheinkommission · Finanzierung

1. Die HRK finanziert ihre Tätigkeiten durch

a) Beiträge der Partner;

b) Beiträge aus separaten Projektvereinbarungen.

2. Die eingegangenen Beiträge werden durch das Präsidium treuhänderisch im Namen sämtlicher Partner verwaltet.

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