Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
171.100 GGLC CH-AG

§ 3 Gesetz über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG) - III. Aufgabenerfüllung 1. Arten

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (166 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Gemeindegesetz, GG · III. Aufgabenerfüllung 1. Arten

1. Die Gemeinden können zur Erfüllung bestimmter Aufgaben selbstständige oder unselbstständige öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalten errichten.

2. Die Gemeinden können die Erfüllung einzelner Aufgaben durch Vertrag Dritten übertragen.

3. In die Zusammenarbeit können auch Dritte eingebunden werden.

← § 2 Gemeindegesetz, GG Gesetz über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG) - I. Begriff § 3a Gemeindegesetz, GG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →