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165.321 APKVvP CH-AG

§ 7 Verordnung über die vorzeitige Pensionierung (VvP) - Publikation und Inkrafttreten

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§ 7 VvP · Publikation und Inkrafttreten

1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

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