165.321
APKVvP
CH-AG
§ 3 Verordnung über die vorzeitige Pensionierung (VvP) - Gesamtbeurteilung
§ 3 VvP · Gesamtbeurteilung
1. Die Kriterien zur Bemessung der Beteiligung des Arbeitgebers an der Ausfinanzierung der Kürzungen der Altersleistungen sind von der Anstellungsbehörde in einer Gesamtbeurteilung zu würdigen.