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165.321 APKVvP CH-AG

§ 3 Verordnung über die vorzeitige Pensionierung (VvP) - Gesamtbeurteilung

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§ 3 VvP · Gesamtbeurteilung

1. Die Kriterien zur Bemessung der Beteiligung des Arbeitgebers an der Ausfinanzierung der Kürzungen der Altersleistungen sind von der Anstellungsbehörde in einer Gesamtbeurteilung zu würdigen.

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