Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
165.320 DvPEN CH-AG

§ 1 Dekret über die vorzeitige Pensionierung und die Entschädigungen bei Nichtwiederwahl (DvPEN) - Grundsatz

Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 DvPEN · Grundsatz

1. Dieses Dekret regelt Voraussetzungen, Leistungen, Zuständigkeiten und Finanzierung der vorzeitigen Pensionierung und der Entschädigungen bei Nichtwiederwahl.

2. Es ist anwendbar auf Mitarbeitende gemäss § 3 Abs. 1 und 2 PersG sowie Lehrpersonen gemäss § 1 GAL.

3. Für die hauptamtlichen Mitglieder der Gerichte sowie die Personalgruppen gemäss § 22 Abs. 1 lit. e des Dekrets über die Löhne des kantonalen Personals (Lohndekret) vom 30. November 1999 gilt dieses Dekret sinngemäss.

Dekret über die vorzeitige Pensionierung und die Entschädigungen bei Nichtwiederwahl (DvPEN) - Grundsatz § 2 DvPEN →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →