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165.175 CH-AG

§ 3 Verordnung über die Löhne besonderer Personalkategorien - Festlegung des Lohns

Personen in Ausbildung
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§ 3 Verordnung über die Löhne besonderer Personalkategorien · Festlegung des Lohns

1. Die Monatslöhne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ausbildung werden in den Anhängen 1-4 dieser Verordnung festgelegt. Es besteht Anspruch auf einen 13. Monatslohn.

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