165.175
CH-AG
§ 3 Verordnung über die Löhne besonderer Personalkategorien - Festlegung des Lohns
Personen in Ausbildung
§ 3 Verordnung über die Löhne besonderer Personalkategorien · Festlegung des Lohns
1. Die Monatslöhne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ausbildung werden in den Anhängen 1-4 dieser Verordnung festgelegt. Es besteht Anspruch auf einen 13. Monatslohn.