165.170
CH-AG
§ 5 Dekret über Spesen, Sitzungsgelder und übrige Entschädigungen - Entschädigungen
Verwaltungsexterne Gremien
§ 5 Dekret über Spesen, Sitzungsgelder und übrige Entschädigungen · Entschädigungen
1. ...
2. Sämtliche Entschädigungen, Sitzungsgelder und Spesen aus der Ausübung amtlicher Mandate in verwaltungsexternen Gremien sind der Staatskasse abzuliefern, wenn das Mandat in Erfüllung dienstlicher Pflichten wahrgenommen wird.