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165.130 CH-AG

§ 7 Dekret über die Löhne des kantonalen Personals (Lohndekret) - Eröffnung

Lohnstruktur und individuelle Löhne
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§ 7 Lohndekret · Eröffnung

1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden jährlich über ihren persönlichen Lohn informiert. Sie können eine schriftliche Mitteilung sowie eine Begründung und eine beschwerdefähige Verfügung verlangen.

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