165.130
CH-AG
§ 7 Dekret über die Löhne des kantonalen Personals (Lohndekret) - Eröffnung
Lohnstruktur und individuelle Löhne
§ 7 Lohndekret · Eröffnung
1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden jährlich über ihren persönlichen Lohn informiert. Sie können eine schriftliche Mitteilung sowie eine Begründung und eine beschwerdefähige Verfügung verlangen.