Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
165.130 CH-AG

§ 6 Dekret über die Löhne des kantonalen Personals (Lohndekret) - Leistungsanteil und Beurteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Lohnstruktur und individuelle Löhne
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (33 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 6 Lohndekret · Leistungsanteil und Beurteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

1. Der Regierungsrat beziehungsweise die Justizleitung oder die von diesen bezeichneten Stellen ermitteln jährlich auf Grund der Beurteilung und der bisherigen Lohnentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Leistungsanteil von höchstens 40 % des Positionsanteils.

2. Als Kriterien der Beurteilung gelten namentlich

a) Ausführung der Arbeit (Fachkompetenz);

b) Persönlichkeitsaspekte, welche für die Arbeit von Bedeutung sind (Selbstkompetenz);

c) Umgang und Zusammenarbeit mit anderen Personen während der Arbeit (Soziale Kompetenz);

d) * Umsetzung der Erfahrung;

e) * Grad der Zielerreichung.

3. Das Beurteilungsgespräch bildet die Grundlage für die persönliche und berufliche Förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

4. ...

← § 5a Lohndekret Dekret über die Löhne des kantonalen Personals (Lohndekret) - Geltungsbereich § 7 Lohndekret →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →