165.130
CH-AG
§ 6 Dekret über die Löhne des kantonalen Personals (Lohndekret) - Leistungsanteil und Beurteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Lohnstruktur und individuelle Löhne
§ 6 Lohndekret · Leistungsanteil und Beurteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
1. Der Regierungsrat beziehungsweise die Justizleitung oder die von diesen bezeichneten Stellen ermitteln jährlich auf Grund der Beurteilung und der bisherigen Lohnentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Leistungsanteil von höchstens 40 % des Positionsanteils.
2. Als Kriterien der Beurteilung gelten namentlich
a) Ausführung der Arbeit (Fachkompetenz);
b) Persönlichkeitsaspekte, welche für die Arbeit von Bedeutung sind (Selbstkompetenz);
c) Umgang und Zusammenarbeit mit anderen Personen während der Arbeit (Soziale Kompetenz);
d) * Umsetzung der Erfahrung;
e) * Grad der Zielerreichung.
3. Das Beurteilungsgespräch bildet die Grundlage für die persönliche und berufliche Förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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