165.130
CH-AG
§ 33 Dekret über die Löhne des kantonalen Personals (Lohndekret) - Publikation und Inkrafttreten
Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 33 Lohndekret · Publikation und Inkrafttreten
1. Dieses Dekret ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Es tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.