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165.130 CH-AG

§ 33 Dekret über die Löhne des kantonalen Personals (Lohndekret) - Publikation und Inkrafttreten

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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§ 33 Lohndekret · Publikation und Inkrafttreten

1. Dieses Dekret ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Es tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.

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