165.130
CH-AG
§ 1 Dekret über die Löhne des kantonalen Personals (Lohndekret) - Geltungsbereich
Geltungsbereich
§ 1 Lohndekret · Geltungsbereich
1. Dieses Dekret gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons, soweit für sie nicht in einem Dekret besondere Bestimmungen vorgesehen sind.