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165.111 PLV CH-AG

§ 6 Personal- und Lohnverordnung (PLV) - Ratssekretärin oder Ratssekretär

Anstellungsbehörden und Vorgesetzte[[1]](#titletitle_text_fn_519356_2_1_c)
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§ 6 PLV · Ratssekretärin oder Ratssekretär

1. Das Büro des Grossen Rates nimmt für die Ratssekretärin oder den Ratssekretär die Funktionen der Anstellungsbehörde wahr.

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