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165.111 PLV CH-AG

§ 58 Personal- und Lohnverordnung (PLV) - Änderung geltenden Rechts

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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§ 58 PLV · Änderung geltenden Rechts

1. Die Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann vom 3. Juli 1996 wird wie folgt geändert

*Text im betreffenden Erlass eingefügt.*

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