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165.111 PLV CH-AG

§ 56 Personal- und Lohnverordnung (PLV) - c) Empfehlung

Rechtsschutz[[1]](#titletitle_text_fn_519363_2_1_c)
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§ 56 PLV · c) Empfehlung

1. Die Schlichtungskommission eröffnet den am Verfahren Beteiligten das Ergebnis spätestens 3 Monate nach Eingang des Gesuches in schriftlicher Form. Die Empfehlung enthält folgende Angaben

a) Datum,

b) Besetzung der Schlichtungskommission,

c) Parteien,

d) Anträge und Begründung,

e) Erwägungen der Schlichtungskommission,

f) Ergebnis,

g) Bezeichnung der den Parteien zur Verfügung stehenden Rechtsmittel,

h) Unterschrift der Präsidentin oder des Präsidenten.

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