165.111
PLV
CH-AG
§ 56 Personal- und Lohnverordnung (PLV) - c) Empfehlung
Rechtsschutz[[1]](#titletitle_text_fn_519363_2_1_c)
§ 56 PLV · c) Empfehlung
1. Die Schlichtungskommission eröffnet den am Verfahren Beteiligten das Ergebnis spätestens 3 Monate nach Eingang des Gesuches in schriftlicher Form. Die Empfehlung enthält folgende Angaben
a) Datum,
b) Besetzung der Schlichtungskommission,
c) Parteien,
d) Anträge und Begründung,
e) Erwägungen der Schlichtungskommission,
f) Ergebnis,
g) Bezeichnung der den Parteien zur Verfügung stehenden Rechtsmittel,
h) Unterschrift der Präsidentin oder des Präsidenten.