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165.111 PLV CH-AG

§ 48 Personal- und Lohnverordnung (PLV) - Verfügungen und Entscheide vertraglicher Natur

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§ 48 PLV · Verfügungen und Entscheide vertraglicher Natur

1. In der Form der Verfügung werden erlassen

a) Einreihung in die Lohnstufe,

b) Festsetzung des Lohns und der Lohnzulagen,

c) Bewilligung für die Ausübung von Nebenbeschäftigungen und die Übernahme von öffentlichen Ämtern,

d) Disziplinarmassnahmen,

e) Auflösung des Beamtenverhältnisses aus wichtigen Gründen,

f) Entscheid über die Nichtgewährung von Dienstaltersgeschenken.

2. Alle anderen personalrechtlichen Belange sind vertraglich zu regeln.

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