165.111
PLV
CH-AG
§ 47 Personal- und Lohnverordnung (PLV) - Aufgaben und Kompetenzen der Personalverantwortlichen
Organisation des Personalwesens
§ 47 PLV · Aufgaben und Kompetenzen der Personalverantwortlichen
1. Die Departemente, die Staatskanzlei, die Gerichte und die Justizverwaltung bezeichnen ihre Personalverantwortlichen.
2. Die Personalverantwortlichen sind im Rahmen der personalpolitischen und personalrechtlichen Vorschriften sowie der departementalen Regelungen zuständig für die Belange des Personalwesens.