165.111
PLV
CH-AG
§ 46 Personal- und Lohnverordnung (PLV) - Aufgaben und Kompetenzen von HR Aargau
Organisation des Personalwesens
§ 46 PLV · Aufgaben und Kompetenzen von HR Aargau
1. HR Aargau unterstützt den Regierungsrat in Fragen der Personalpolitik. Sie erbringt Dienstleistungen für die Departemente, die Staatskanzlei, die Gerichte und die Justizverwaltung sowie für die unselbstständigen Anstalten. Sie formuliert die Grundlagen der Personalentwicklung und organisiert Bildungsveranstaltungen. Sie sorgt für einen einheitlichen Vollzug der personal- und lohnrechtlichen Bestimmungen und ist zuständig für ein entsprechendes Controlling.