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PLV
CH-AG
§ 39 Personal- und Lohnverordnung (PLV) - Dienstaltersgeschenke
Lohn[[1]](#titletitle_text_fn_519361_2_1_c)
§ 39 PLV · Dienstaltersgeschenke
1. Die Berechnung der Dienstjahre erfolgt unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Bei Arbeitsunterbruch werden frühere Anstellungsjahre inklusive Lehrjahre angerechnet. Unbezahlter Urlaub wird abgezogen.
2. ...
3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten kein Dienstaltersgeschenk, falls das Anstellungsverhältnis im Zeitpunkt der Fälligkeit gekündigt ist.
4. Die Anstellungsbehörde entscheidet, ob das Dienstaltersgeschenk wegen ungenügenden Leistungen nicht gewährt wird.
5. Ausgerichtete Dienstaltersgeschenke werden bei einer Änderung des Beschäftigungsgrads analog § 30a behandelt.