165.111
PLV
CH-AG
§ 17 Personal- und Lohnverordnung (PLV) - Erreichen der Altersgrenze
Beendigung des Anstellungsverhältnisses
§ 17 PLV · Erreichen der Altersgrenze
1. Das Anstellungsverhältnis endet ohne Kündigung am letzten Tag des Monats, in dem die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter das 65. Altersjahr vollendet.
2. Nach Erreichen der Altersgrenze kann das Anstellungsverhältnis als befristetes Anstellungsverhältnis weitergeführt werden.