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165.111 PLV CH-AG

§ 1 Personal- und Lohnverordnung (PLV) - Geltungsbereich

Geltungsbereich[[1]](#titletitle_text_fn_519355_2_1_c)
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§ 1 PLV · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons.

2. Vorbehalten bleiben abweichende und ergänzende Regelungen in andern Erlassen.

Personal- und Lohnverordnung (PLV) - Geltungsbereich § 2 PLV →

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