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161.115 AZV CH-AG

§ 27 Arbeitszeitverordnung (AZV) - Publikation und Inkrafttreten

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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§ 27 AZV · Publikation und Inkrafttreten

1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.

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