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161.115 AZV CH-AG

§ 26 Arbeitszeitverordnung (AZV) - Abwesenheiten beim Bandbreitenmodell

Flexible Arbeitszeitmodelle - Bandbreitenmodell
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§ 26 AZV · Abwesenheiten beim Bandbreitenmodell

1. Abwesenheiten im Sinne von § 8 werden mit der täglichen Sollarbeitszeit der entsprechenden Arbeitszeitvariante angerechnet.

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