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161.115 AZV CH-AG

§ 24 Arbeitszeitverordnung (AZV) - Arbeitszeitvarianten beim Bandbreitenmodell

Flexible Arbeitszeitmodelle - Bandbreitenmodell
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§ 24 AZV · Arbeitszeitvarianten beim Bandbreitenmodell

1. Auf der Basis der Regel-Sollarbeitszeit gemäss § 5 stehen den Mitarbeitenden die folgenden Arbeitszeitvarianten zur Verfügung

Variante | Jährliche Sollarbeitszeit gemäss § 5 | Lohn in % | Zusätzliche Ferientage

I | - 4 % | 96 % | 0

II | - 2 % | 98 % | 0

III | - 2 % | 96 % | 5

IV | 0 | 98 % | 5

V | 0 | 96 % | 10

VI | + 2 % | 100 % | 5

VII | + 2 % | 98 % | 10

2. Der Regierungsrat bestimmt, ab welchem Zeitpunkt zusätzlich folgende Variante zur Anwendung kommt

Variante | Jährliche Sollarbeitszeit gemäss § 5 | Lohn in % | Zusätzliche Ferientage

VIII | + 4 % | 100 % | 10

3. Den Mitarbeitenden mit einem Teilzeitpensum stehen die Varianten I und II der Bandbreitenmodelle nicht zur Verfügung.

4. Für Mitarbeitende mit einem befristeten Arbeitsverhältnis unter einem Jahr ist das Bandbreitenmodell nicht möglich.

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