161.115
AZV
CH-AG
§ 16 Arbeitszeitverordnung (AZV) - Flexible Arbeitszeitmodelle
Flexible Arbeitszeitmodelle - Grundsätze
§ 16 AZV · Flexible Arbeitszeitmodelle
1. Es sind folgende flexible Arbeitszeitmodelle möglich
a) Jahresarbeitszeit mit festgelegten täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Sollarbeitszeiten;
b) Jahresarbeitszeit ohne festgelegte tägliche, wöchentliche oder monatliche Sollarbeitszeiten;
c) Bandbreitenmodell.