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161.115 AZV CH-AG

§ 16 Arbeitszeitverordnung (AZV) - Flexible Arbeitszeitmodelle

Flexible Arbeitszeitmodelle - Grundsätze
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§ 16 AZV · Flexible Arbeitszeitmodelle

1. Es sind folgende flexible Arbeitszeitmodelle möglich

a) Jahresarbeitszeit mit festgelegten täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Sollarbeitszeiten;

b) Jahresarbeitszeit ohne festgelegte tägliche, wöchentliche oder monatliche Sollarbeitszeiten;

c) Bandbreitenmodell.

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