161.115
AZV
CH-AG
§ 12 Arbeitszeitverordnung (AZV) - Bereiche mit fester Arbeitszeit
Regeleinteilung der Arbeitszeit - Feste Arbeitszeit
§ 12 AZV · Bereiche mit fester Arbeitszeit
1. In Schichtbetrieben oder in Bereichen, bei denen der Diensteinsatz aus betriebsorganisatorischen Gründen festgelegt werden muss, wird nach festen Arbeitszeiten gearbeitet. Die Arbeitszeit wird mittels Einsatzplänen bestimmt.
2. Die Mitarbeitenden sind an diese festgelegten Arbeitszeiten gebunden. Abwesenheiten gemäss § 8 sind abzusprechen.