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160.621 CH-AG

§ 9 Verordnung über die Weiterbildung des Personals (Weiterbildungsverordnung) - Weiterbildungskosten

Weiterbildungskosten und Spesen
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§ 9 Weiterbildungsverordnung · Weiterbildungskosten

1. Die Weiterbildungskosten umfassen

a) bei internen Weiterbildungen

1. Seminarkosten gemäss jährlichem Bildungsprogramm;

2. Lohnkosten, die für die Dauer der Abwesenheit vom Arbeitsplatz während der Weiterbildung anfallen; inklusive Sozialleistungen des Arbeitgebers;

3. Spesen, die im Zusammenhang mit Weiterbildungen anfallen.

b) bei externen Weiterbildungen

1. Bildungskosten (Einschreibe-, Seminar- und Prüfungsgebühren; Kosten für Lehrmaterial bis maximal Fr. 200.- pro Kalenderjahr);

2. Lohnkosten, die für die Dauer der Abwesenheit vom Arbeitsplatz anfallen, inklusive Sozialleistungen des Arbeitgebers;

3. Spesen, die im Zusammenhang mit Weiterbildungen anfallen.

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