160.621
CH-AG
§ 9 Verordnung über die Weiterbildung des Personals (Weiterbildungsverordnung) - Weiterbildungskosten
Weiterbildungskosten und Spesen
§ 9 Weiterbildungsverordnung · Weiterbildungskosten
1. Die Weiterbildungskosten umfassen
a) bei internen Weiterbildungen
1. Seminarkosten gemäss jährlichem Bildungsprogramm;
2. Lohnkosten, die für die Dauer der Abwesenheit vom Arbeitsplatz während der Weiterbildung anfallen; inklusive Sozialleistungen des Arbeitgebers;
3. Spesen, die im Zusammenhang mit Weiterbildungen anfallen.
b) bei externen Weiterbildungen
1. Bildungskosten (Einschreibe-, Seminar- und Prüfungsgebühren; Kosten für Lehrmaterial bis maximal Fr. 200.- pro Kalenderjahr);
2. Lohnkosten, die für die Dauer der Abwesenheit vom Arbeitsplatz anfallen, inklusive Sozialleistungen des Arbeitgebers;
3. Spesen, die im Zusammenhang mit Weiterbildungen anfallen.