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160.621 CH-AG

§ 27 Verordnung über die Weiterbildung des Personals (Weiterbildungsverordnung) - Publikation und Inkrafttreten

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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§ 27 Weiterbildungsverordnung · Publikation und Inkrafttreten

1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.

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