160.621
CH-AG
§ 27 Verordnung über die Weiterbildung des Personals (Weiterbildungsverordnung) - Publikation und Inkrafttreten
Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 27 Weiterbildungsverordnung · Publikation und Inkrafttreten
1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.