160.621
CH-AG
§ 25 Verordnung über die Weiterbildung des Personals (Weiterbildungsverordnung) - Aufhebung geltenden Rechts
Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 25 Weiterbildungsverordnung · Aufhebung geltenden Rechts
1. Die Verordnung über die berufliche Fort- und Weiterbildung der Beamten und Angestellten des Staates (Weiterbildungsverordnung) vom 13. August 1973 wird aufgehoben.