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160.621 CH-AG

§ 25 Verordnung über die Weiterbildung des Personals (Weiterbildungsverordnung) - Aufhebung geltenden Rechts

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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§ 25 Weiterbildungsverordnung · Aufhebung geltenden Rechts

1. Die Verordnung über die berufliche Fort- und Weiterbildung der Beamten und Angestellten des Staates (Weiterbildungsverordnung) vom 13. August 1973 wird aufgehoben.

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