160.621
CH-AG
§ 16 Verordnung über die Weiterbildung des Personals (Weiterbildungsverordnung) - Verpflichtungszeit und Rückerstattungspflicht bei interner Weiterbildung
Verpflichtungszeit und Rückerstattungspflicht
§ 16 Weiterbildungsverordnung · Verpflichtungszeit und Rückerstattungspflicht bei interner Weiterbildung
1. Für interne Weiterbildungen besteht in der Regel weder eine Verpflichtungszeit noch eine Rückerstattungspflicht. Ausnahmen können in der Vereinbarung festgelegt werden. In diesen Fällen sind die §§ 17 ff. sinngemäss anwendbar.