Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
160.621 CH-AG

§ 1 Verordnung über die Weiterbildung des Personals (Weiterbildungsverordnung) - Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Weiterbildungsverordnung · Gegenstand

1. Diese Verordnung regelt die Weiterbildung von Mitarbeitenden des Kantons.

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