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§ 4 Geschäftsordnung des Justizgerichts des Kantons Aargau - Kanzleiaufgaben

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§ 4 Geschäftsordnung des Justizgerichts des Kantons Aargau · Kanzleiaufgaben

1. Der Parlamentsdienst des Kantons Aargau (Zustelladresse: Justizgericht, Bahnhofstrasse 2, 5001 Aarau) nimmt Eingaben an das Justizgericht entgegen und leitet sie an das Präsidium des Justizgerichts weiter.

2. Die Akten werden beim Parlamentsdienst des Kantons Aargau archiviert.

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