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155.617 CH-AG

§ 9 Reglement der Justizleitung über Akteneinsicht und Archivierung - Rechtsschutz

Akteneinsicht - Einsicht in Gerichtsakten
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§ 9 Reglement der Justizleitung über Akteneinsicht und Archivierung · Rechtsschutz

1. Der Rechtsschutz richtet sich nach § 39 Abs. 3 IDAG und § 38 Abs. 1 lit. f GOG.

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