155.617
CH-AG
§ 8 Reglement der Justizleitung über Akteneinsicht und Archivierung - Kosten
Akteneinsicht - Einsicht in Gerichtsakten
§ 8 Reglement der Justizleitung über Akteneinsicht und Archivierung · Kosten
1. Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Akteneinsichtsrecht kann eine Gebühr gemäss den geltenden Bestimmungen erhoben werden.