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155.617 CH-AG

§ 8 Reglement der Justizleitung über Akteneinsicht und Archivierung - Kosten

Akteneinsicht - Einsicht in Gerichtsakten
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§ 8 Reglement der Justizleitung über Akteneinsicht und Archivierung · Kosten

1. Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Akteneinsichtsrecht kann eine Gebühr gemäss den geltenden Bestimmungen erhoben werden.

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