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155.617 CH-AG

§ 31 Reglement der Justizleitung über Akteneinsicht und Archivierung - Bezirksgerichte

Archivierung - Archivierung der Verwaltungsakten
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§ 31 Reglement der Justizleitung über Akteneinsicht und Archivierung · Bezirksgerichte

1. In den Archiven der Bezirksgerichte werden aufbewahrt

a) vor Einführung der Informatik geführte Geschäftskontrollen, Kassabücher und Gebührenkontrollen,

b) nach Einführung der Informatik vorhandene geschäfts- und verwaltungsrelevante Belege,

c) Personalakten (separat verschlossen).

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