155.617
CH-AG
§ 31 Reglement der Justizleitung über Akteneinsicht und Archivierung - Bezirksgerichte
Archivierung - Archivierung der Verwaltungsakten
§ 31 Reglement der Justizleitung über Akteneinsicht und Archivierung · Bezirksgerichte
1. In den Archiven der Bezirksgerichte werden aufbewahrt
a) vor Einführung der Informatik geführte Geschäftskontrollen, Kassabücher und Gebührenkontrollen,
b) nach Einführung der Informatik vorhandene geschäfts- und verwaltungsrelevante Belege,
c) Personalakten (separat verschlossen).