155.617
CH-AG
§ 30 Reglement der Justizleitung über Akteneinsicht und Archivierung - Zwangsmassnahmengericht
Archivierung - Archivierung der Verwaltungsakten
§ 30 Reglement der Justizleitung über Akteneinsicht und Archivierung · Zwangsmassnahmengericht
1. Die Kassen- und Verwaltungsakten werden bei dem Bezirksgericht aufbewahrt, das die Geschäftsführung besorgt.