155.617
CH-AG
§ 29 Reglement der Justizleitung über Akteneinsicht und Archivierung - Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen
Archivierung - Archivierung der Verwaltungsakten
§ 29 Reglement der Justizleitung über Akteneinsicht und Archivierung · Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen
1. Die Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen bewahrt ihre Verwaltungsakten im Archiv des Spezialverwaltungsgerichts auf. Das Spezialverwaltungsgericht ist für die spätere Vernichtung zuständig.