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155.617 CH-AG

§ 29 Reglement der Justizleitung über Akteneinsicht und Archivierung - Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen

Archivierung - Archivierung der Verwaltungsakten
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§ 29 Reglement der Justizleitung über Akteneinsicht und Archivierung · Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen

1. Die Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen bewahrt ihre Verwaltungsakten im Archiv des Spezialverwaltungsgerichts auf. Das Spezialverwaltungsgericht ist für die spätere Vernichtung zuständig.

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