155.617
CH-AG
§ 27 Reglement der Justizleitung über Akteneinsicht und Archivierung - Obergericht
Archivierung - Archivierung der Verwaltungsakten
§ 27 Reglement der Justizleitung über Akteneinsicht und Archivierung · Obergericht
1. Im Archiv des Obergerichts werden aufbewahrt
a) vor Einführung der Informatik geführte Geschäftskontrollen, Kassabücher und Gebührenkontrollen,
b) nach Einführung der Informatik vorhandene geschäfts- und verwaltungsrelevante Belege.