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155.617 CH-AG

§ 27 Reglement der Justizleitung über Akteneinsicht und Archivierung - Obergericht

Archivierung - Archivierung der Verwaltungsakten
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§ 27 Reglement der Justizleitung über Akteneinsicht und Archivierung · Obergericht

1. Im Archiv des Obergerichts werden aufbewahrt

a) vor Einführung der Informatik geführte Geschäftskontrollen, Kassabücher und Gebührenkontrollen,

b) nach Einführung der Informatik vorhandene geschäfts- und verwaltungsrelevante Belege.

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