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155.617 CH-AG

§ 18 Reglement der Justizleitung über Akteneinsicht und Archivierung - Obergericht

Archivierung - Archivierung der Gerichtsakten
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§ 18 Reglement der Justizleitung über Akteneinsicht und Archivierung · Obergericht

1. Im Archiv des Obergerichts werden aufbewahrt

a) Prozessakten des Obergerichts,

b) Protokollbände mit Register,

c) schiedsgerichtliche Prozessakten.

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