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155.617 CH-AG

§ 10 Reglement der Justizleitung über Akteneinsicht und Archivierung - Anwendbarkeit IDAG

Akteneinsicht - Einsicht in Verwaltungsakten
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§ 10 Reglement der Justizleitung über Akteneinsicht und Archivierung · Anwendbarkeit IDAG

1. Für die Einsicht in Verwaltungsakten abgeschlossener Geschäfte gelten die Bestimmungen des IDAG.

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