155.617
CH-AG
§ 10 Reglement der Justizleitung über Akteneinsicht und Archivierung - Anwendbarkeit IDAG
Akteneinsicht - Einsicht in Verwaltungsakten
§ 10 Reglement der Justizleitung über Akteneinsicht und Archivierung · Anwendbarkeit IDAG
1. Für die Einsicht in Verwaltungsakten abgeschlossener Geschäfte gelten die Bestimmungen des IDAG.