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155.616 CH-AG

§ 4 Reglement der Justizleitung über die Information der Öffentlichkeit und die Publikation von Entscheiden (Informationsreglement) - Information über Verhandlungen

Information von Amtes wegen
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§ 4 Informationsreglement · Information über Verhandlungen

1. Die Gerichtskanzleien informieren elektronisch über Gegenstand, Zeitpunkt und Ort der öffentlichen Verhandlungen.

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