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155.616 CH-AG

§ 10 Reglement der Justizleitung über die Information der Öffentlichkeit und die Publikation von Entscheiden (Informationsreglement) - Kosten

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§ 10 Informationsreglement · Kosten

1. Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Akteneinsichtsrecht kann eine Gebühr nach den geltenden Bestimmungen erhoben werden.

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