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155.615 CH-AG

§ 7 Reglement der Justizleitung über das Zentrale Rechnungswesen und Controlling - Verlustscheinbewirtschaftung

Zuständigkeitsbereiche
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§ 7 Reglement der Justizleitung über das Zentrale Rechnungswesen und Controlling · Verlustscheinbewirtschaftung

1. Das Zentrale Rechnungswesen und Controlling ist Kompetenzzentrum für die Bewirtschaftung von Verlustscheinen.

2. Es ist befugt, die notwendigen Abklärungen bei den entsprechenden Behörden (inner- und ausserkantonal) selbstständig durchzuführen, sofern die Parteien nicht freiwillig Auskunft erteilen.

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