155.615
CH-AG
§ 7 Reglement der Justizleitung über das Zentrale Rechnungswesen und Controlling - Verlustscheinbewirtschaftung
Zuständigkeitsbereiche
§ 7 Reglement der Justizleitung über das Zentrale Rechnungswesen und Controlling · Verlustscheinbewirtschaftung
1. Das Zentrale Rechnungswesen und Controlling ist Kompetenzzentrum für die Bewirtschaftung von Verlustscheinen.
2. Es ist befugt, die notwendigen Abklärungen bei den entsprechenden Behörden (inner- und ausserkantonal) selbstständig durchzuführen, sofern die Parteien nicht freiwillig Auskunft erteilen.