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155.615 CH-AG

§ 4 Reglement der Justizleitung über das Zentrale Rechnungswesen und Controlling - Zentrale Inkassostelle

Allgemeine Bestimmungen
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§ 4 Reglement der Justizleitung über das Zentrale Rechnungswesen und Controlling · Zentrale Inkassostelle

1. Die Zentrale Inkassostelle übernimmt das Inkasso von zu Lasten der Staatsrechnung abgeschriebenen Forderungen für alle Schlichtungsbehörden und die Gerichte.

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