155.615
CH-AG
§ 4 Reglement der Justizleitung über das Zentrale Rechnungswesen und Controlling - Zentrale Inkassostelle
Allgemeine Bestimmungen
§ 4 Reglement der Justizleitung über das Zentrale Rechnungswesen und Controlling · Zentrale Inkassostelle
1. Die Zentrale Inkassostelle übernimmt das Inkasso von zu Lasten der Staatsrechnung abgeschriebenen Forderungen für alle Schlichtungsbehörden und die Gerichte.