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155.614 CH-AG

§ 8 Reglement für die Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht - Formulare

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§ 8 Reglement für die Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht · Formulare

1. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres ist zuständig für die Genehmigung der Formulare für die Kündigung sowie für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen und anderen einseitigen Vertragsänderungen.

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