155.614
CH-AG
§ 8 Reglement für die Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht - Formulare
Allgemeines
§ 8 Reglement für die Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht · Formulare
1. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres ist zuständig für die Genehmigung der Formulare für die Kündigung sowie für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen und anderen einseitigen Vertragsänderungen.