Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
155.614 CH-AG

§ 1 Reglement für die Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht - Vorsitz

Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Reglement für die Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht · Vorsitz

1. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Schlichtungsbehörden bestimmen für den Vorsitz der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht eine Präsidentin oder einen Präsidenten aus ihrer Mitte.

Vorsitz § 2 Reglement für die Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →