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155.613 CH-AG

§ 11 Reglement der Justizleitung über die Praktikumsverhältnisse der Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten - Inkrafttreten

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§ 11 Reglement der Justizleitung über die Praktikumsverhältnisse der Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

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