155.612
CH-AG
§ 5 Reglement der Justizleitung über die Anzahl der übrigen Richterinnen und Richter (nebenamtliche Richterinnen und Richter an den Bezirksgerichten; Fachrichterinnen und Fachrichter des Kindes- und Erwachsenenschutzes; Mitglieder der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht; Mitglieder der Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen; Friedensrichterinnen und Friedensrichter nach Kreisen) - Weitere Mitglieder der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht
Schlichtungsstellen - Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht
§ 5 Reglement der Justizleitung über die Anzahl der übrigen Richterinnen und Richter (nebenamtliche Richterinnen und Richter an den Bezirksgerichten; Fachrichterinnen und Fachrichter des Kindes- und Erwachsenenschutzes; Mitglieder der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht; Mitglieder der Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen; Friedensrichterinnen und Friedensrichter nach Kreisen) · Weitere Mitglieder der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht
1. Die Anzahl der weiteren Mitglieder besteht je zur Hälfte aus Mieter- und Vermietervetretungen und bestimmt sich gemäss nachfolgender Tabelle.
Bezirke | Anzahl weitere Mitglieder
--- | ---
Aarau | 8
Baden | 10
Bremgarten | 8
Brugg | 8
Kulm | 6
Laufenburg | 6
Lenzburg | 8
Muri | 6
Rheinfelden | 8
Zofingen | 8
Zurzach | 6
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Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter
§ 6 Reglement der Justizleitung über die Anzahl der übrigen Richterinnen und Richter (nebenamtliche Richterinnen und Richter an den Bezirksgerichten; Fachrichterinnen und Fachrichter des Kindes- und Erwachsenenschutzes; Mitglieder der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht; Mitglieder der Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen; Friedensrichterinnen und Friedensrichter nach Kreisen) →