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155.612 CH-AG

§ 5 Reglement der Justizleitung über die Anzahl der übrigen Richterinnen und Richter (nebenamtliche Richterinnen und Richter an den Bezirksgerichten; Fachrichterinnen und Fachrichter des Kindes- und Erwachsenenschutzes; Mitglieder der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht; Mitglieder der Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen; Friedensrichterinnen und Friedensrichter nach Kreisen) - Weitere Mitglieder der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht

Schlichtungsstellen - Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht
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§ 5 Reglement der Justizleitung über die Anzahl der übrigen Richterinnen und Richter (nebenamtliche Richterinnen und Richter an den Bezirksgerichten; Fachrichterinnen und Fachrichter des Kindes- und Erwachsenenschutzes; Mitglieder der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht; Mitglieder der Schlichtungsstelle für Gleichstellungsfragen; Friedensrichterinnen und Friedensrichter nach Kreisen) · Weitere Mitglieder der Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht

1. Die Anzahl der weiteren Mitglieder besteht je zur Hälfte aus Mieter- und Vermietervetretungen und bestimmt sich gemäss nachfolgender Tabelle.

Bezirke | Anzahl weitere Mitglieder

--- | ---

Aarau | 8

Baden | 10

Bremgarten | 8

Brugg | 8

Kulm | 6

Laufenburg | 6

Lenzburg | 8

Muri | 6

Rheinfelden | 8

Zofingen | 8

Zurzach | 6

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